Heiratshäufigkeit

Heiratshäufigkeit
Heiratshäufigkeit,
 
die Zahl der Eheschließungen in einem Jahr, die meist auf 1 000 Einwohner der durchschnittlichen Bevölkerung bezogen und somit als Heiratsrate oder -ziffer ausgedrückt wird. Die Heiratshäufigkeit nahm 1945 unmittelbar nach Kriegsende (aufgeschobene Eheschließungen) zu, erreichte in der Bundesrepublik Deutschland 1950 mit 10,7 den höchsten Stand und ging dann unter leichten Schwankungen bis 1977 bei rd. 360 000 Heiraten auf 5,8 zurück. Ursachen dafür sind u. a. die relative Verminderung der Bevölkerung im heiratsfähigen Alter im Verhältnis zur Gesamtbevölkerung, die wachsende Tendenz zum nicht verheirateten Zusammenleben insbesondere junger Lediger, aber auch von Geschiedenen und Verwitweten, sowie neuerdings ein Trend zum Alleinleben als »Single« oder in der Form der nichtehelichen Lebensgemeinschaft. Die Heiratsrate beziehungsweise -ziffer betrug 1961 9,4. Seither ist sie kontinuierlich (mit leichten Schwankungen) gesunken. Sie betrug 1989 6,4 und 1992 5,6. Nach der Wiedervereinigung ist in den neuen Bundesländern nicht nur die Geburtenrate stark gesunken, sondern auch die Heiratsrate. Dabei ist zu bedenken, dass aufgrund der hohen Scheidungshäufigkeit und vieler hinausgezögerter Eheschließungen das Potenzial an Heiratsfähigen beachtlich angewachsen ist. Die Bereitschaft zur Wiederheirat ist nicht mehr so groß wie früher. Erst-Ehen werden heute tendenziell später geschlossen (leichter Anstieg des durchschnittlichen Heiratsalters der Ledigen). Ehe, Familie.

Universal-Lexikon. 2012.

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